Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Malerarbeiten, Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und verwandte handwerkliche Dienstleistungen zwischen Nikolai Habermann, Jahnkeweg 56, 22179 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Auftraggebern, gleich ob Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB), einschließlich Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbekunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen
Der Anbieter erbringt Malerarbeiten, Graffiti-Entfernung, Beseitigung von Wasserschäden und Schimmel, Objektreinigung sowie Hausmeisterdienste in Hamburg und Umgebung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Anbieter kann zur Ausführung qualifiziertes eigenes Personal oder sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular gestellt werden. Nach einer Besichtigung vor Ort oder anhand der Angaben des Auftraggebers erstellt der Anbieter ein unverbindliches Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch Erteilung eines Auftrags annimmt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Anbieter an sein Angebot 14 Tage ab Zugang gebunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei umfangreicheren Aufträgen kann eine angemessene Abschlagszahlung nach Baufortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Anbieter zu den vereinbarten Terminen Zugang zum Leistungsort erhält, und weist auf besondere Gegebenheiten des Objekts hin (z. B. empfindliche Oberflächen, bestehende Schäden, Zugangsbeschränkungen). Notwendiger Strom- und Wasseranschluss vor Ort wird, soweit vorhanden, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
6. Ausführungstermine
Ausführungstermine werden individuell vereinbart. Bei Außenarbeiten (z. B. Fassadenarbeiten) können witterungsbedingte Verschiebungen erforderlich werden; der Anbieter informiert den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich über einen neuen Termin. Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Werkleistungen wird dem Auftraggeber Gelegenheit zur gemeinsamen Begutachtung gegeben. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Nimmt der Auftraggeber eine mangelfreie Leistung ohne triftigen Grund nicht ab, gilt die Leistung nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen.
8. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Werkleistungen (§§ 633 ff. BGB). Zeigt sich ein Mangel, hat der Auftraggeber dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre (§ 634a BGB). Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für Schäden an nicht offen erkennbaren, mangelhaften Untergründen oder Vorschäden am Objekt, die dem Anbieter nicht angezeigt wurden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Fortlaufende Leistungen (z. B. Hausmeisterservice)
Wird ein Dauerauftrag vereinbart, gelten die im Angebot genannten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Ist nichts anderes vereinbart, kann ein unbefristeter Dauerauftrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters (z. B. bei einem Termin vor Ort beim Auftraggeber) oder im Fernabsatz, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, kann sich hieraus eine Pflicht zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung ergeben; bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hinweis: An dieser Stelle muss die vollständige, wortgleiche gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) mit den vollständigen Kontaktdaten des Anbieters sowie ein Muster-Widerrufsformular eingefügt werden, bevor diese Seite veröffentlicht wird. Nur die wortgetreue Übernahme des amtlichen Musters sichert die gesetzliche Schutzwirkung (Gesetzlichkeitsfiktion). Aktuelle Fundstellen: Anlage 1 EGBGB auf gesetze-im-internet.de sowie Musterformulare der Handwerkskammern (z. B. Handwerkskammer Dresden, „Widerrufsbelehrung für Dienst-/Werkverträge“).
12. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17.08.2026